Nach deutschen Recht ist es Verboten ...
a) Logos oder Warenzeichen,
b) rechtsextreme Inhalte,
c) jugendgefährdende Inhalte,
d) die Urheberrechtlich und Copyright geschützt sind,
e) ein Benutzername (Nick) darf nicht identisch mit dem Namen einer anderen Person, Institution, Firma oder Produkt sein oder in anderer Weise missverständlichen Charakter haben.
f) die gegen das Persönlichkeitsrecht verstossen.
Bei Fotografien, auf denen sich Personen befinden, muss der Benutzer die Einverständnis zur Veröffentlichung der auf dem Foto befindlichen Personen besitzen.
g) Inhalte, welche Dritte in Ihrer Ehre verletzen, andere Personen oder Personengruppen verunglimpfen oder beleidigen,
... zu veröffentlichen.
Ich dachte, vielleicht hat 4images sich von einem Internet Anwalt etwas ausarbeiten lassen, alles was ich gemacht habe, ist halt von einem Laien und nicht unbedingt rechtskräftig.
Denn jeder Webmaster ist für das verantwortlich, was auf seiner Webspace liegt, egal wie lange und eine Abmahnung ist teuer.
(das war/ist keine Rechtsberatung, ich frage nach, im Rahmen meines Informationsrechtes, nach ANB (allgemeine Nutzungsbedingungen))
Gruß
michi-w.