Mit dem Urheberrecht hast du schon ganz recht, aber, hier ist der fall ja noch ein wenig anders:
User xyz, läd ein Video zu YouTube, die dürfen das verwerten
user tritt also das Recht der Vermarktung und Veröffentlichung an YouTube ab
(AGB von YouTube, geladen bei YouTube, gilt deren Impressum, also auch deren Steuer-Nummer)
ein Fotograf kann ein Bild verkaufen, rechtlich bleibt es trozdem bei ihm
aber er gibt es mit der Übergabe des Bildes frei, zur Vermarktung an Dritte
Hier geht es ja nicht um Urherberrecht, das ist ja der USER xyz, der sich outet, oder falsche Angaben macht, das ist YouTube in dem Fall egal
besser verständliches Beispiel???
Die Mona Lisa von Leonardo da Vinci hängt im Louvre in Paris
Stellt eine andere Galerie das Bild aus, muss es schreiben: Kopie vom Orginal oder es hat das Orginal, dann muss es schreiben: Leihgabe des Louvre
trozdem gelten in beiden Galerien unterschiedliche Eintrittspreise, Hausschuhordnungen, Rauchverbot, Parkplatzgebühren,... was auch immer
Nutzt du 4images und kaufst keine Lizenz und entfernst das Copyright, ist das kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug und Verstoß gegen das Urheberrecht
Nutzt du es mit oder ohne Copyright und deine User dürfen keine Bilder laden, so ist das DEINE Entscheidung und deine AGB, verlinken sie deine Bilder, so ist das ein Verstoß gegen das Impressumsrecht, gegen deine hausordnung, und somit zusätzlich ein Verstoß gegen das Urheberrecht