Show Posts

This section allows you to view all posts made by this member. Note that you can only see posts made in areas you currently have access to.


Messages - masterdirk2008

Pages: [1]
1
Chit Chat / Re: Ab 18 Bereich in Galerie einrichten?
« on: April 20, 2008, 06:21:09 PM »

...und wenn es einer versucht, ist die Seite zuck-zuck, incl. eine richtig derben Abmahnung geschlossen

...und hier fließt richtig Geld

Hallo
Ja sag mal hast du mein tread nicht richtig gelesen!??!
Ich habe dazu keine lust darauf einzugehen,weil alles im oberen tread erklärt und ausgibig beschrieben ist!
Das dein Impressum auf deine Seite nicht oky ist, da gehst du nicht darauf ein Ich habe im gegensatz zu deine ein Gültiges Impressum! Und wie schaut es bei dir aus? Hier mal für dich für ein richtiges impressum : http://www.fsm.de/inhalt.doc/Impressumspflicht.pdf dort ist alles erklärt! So jetzt habe ich fertig!
Aber eins möchte ich denoch loswerden!!! Erkläre mir waum mann für ne Erotik Seite ein Gewerbenachweiss brauch! Ein gewerbenachweiss ist für selbständiges geldverdienen! Was hat die mit eine Kostenlosen und Privaten Hp zu tun!!!


Nachtrag!!!
"Nach dem StGB ist für Erwachsene der Besitz und das Sichverschaffen der sog. einfachen Pornografie erlaubt, während ein umfassendes Verbreitungsverbot nur für die sog. harte Pornografie besteht. Zur sog. harten Pornografie zählen gem. §§ 184 a und b pornografische Darstellungen, die Gewalttätigkeiten, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren oder den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben. Einfache pornografische Darstellungen dürfen weder einer Person unter achtzehn Jahren zugänglich gemacht werden (§ 184 Absatz 1 Nr. 1 StGB), noch an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist, zugänglich gemacht werden (§ 184 Absatz 1 Nr. 2 StGB)"

Das was du oben beschrieben hast zählt alles rund um die harte Pornografie und das finde ich auch ganz oky solche Seiten brauchen wir nicht! sog. einfachen Pornografie ist wie oben beschrieben erlaubt, aber das steht ja alles oben schon beschrieben! sO und nun lass uns über was anderes reden!

2
Chit Chat / Re: Ab 18 Bereich in Galerie einrichten?
« on: April 20, 2008, 11:45:51 AM »
darf man in Deutschland P18-Seiten anbieten, ohne gesetzlichen Schutz??

Du brauchst: einen Datenschutzbeauftragten, einen Jugenschutzbeauftragten, ein Hieb-und-Stichfestes Impressum, eine Gewerbeanmeldung die es dir erlaubt, P18 anzubieten
und noch so einiges mehr!

alles andere verstößt gegen Deutsches Recht

Das haut mich ja jetzt mal aus den Socken!!!! Dein Impressum auf deiner HP ist nicht richtig!Dort fehlen angaben!!! Wie war das mit den "ein Hieb-und-Stichfestes Impressum" Kennst du den Spruch mit den Glasshaus??????
Hallo wer solch eine" Privaten" und nicht Finanziellen Intressene Seite betreiben will sollte dies schon wissen! Aber erstmal zu deine Punkten!!!!!!!!!!
1.) Datenschutzbeauftragten auf einer Privaten und Ohne Finanzzielle Intressen verfällt dieses! im weiteren bedeutet dieses!
    User haben laut Bundesdatenschutzgesetz Anspruch auf Auskunft über die bei Ihnen gespeicherten Daten, auf Korrektur und gegebenenfalls Löschung. An wen sollen sich Ihre User wenden? (Name und Mailadresse) auf einer Privaten Hp ist dies automatisch der Inhaber!!!!!

2.) Jugenschutzbeauftragten! Der Inhaber einer Privaten mit nicht Finaziellen Intreressen ist für den Jugendschutz verantwortlich!
3.) Hieb-und-Stichfestes Impressum! Bei einer Privaten mit nicht Finaziellen Intreressen kommen folgende punkte in betracht!
     Bei natürlicher Person: Vorname, Nachname, keine Abkürzungen
     falls juristische Person, dann hier zusätzlich Vertretungsberechtigte
     Anschrift: Straße Nr, PLZ Ort (Ladungsfähige Adresse, keine Postfachadresse)
     Angabe der elektronischen Post (Mailadresse ggf. auseinander geschrieben z.B. info @ xxxxxxx . de)
     Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen (* Telefon, Fax, Chat o. ä.)
4.) eine Gewerbeanmeldung die es dir erlaubt, P18 anzubieten !!! FÜR WAS BITTE???? Ein Gewerbeanmeldung ist für Seiten mit Finanziellen Intressen, das bedeutet für Seiten die mit Ihrem Service (zb.ebay/poppen.de) gewinne erzielen! Eine Gewerbeanmeldung ist nur dan erforderlich wenn dein Monatlicher Umsatz von 160€ übersteigt! Auf rein Privaten homepage ist sowas nicht erforderlich! Das mit dem erlauben ist ja der Hammer schlecht hin!

5.) Dein beispiel mit x-check ist auch so ein fall ! Aber erstmal ein auszug von Jugendschtz.net "Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen pornografische, bestimmte indizierte und offensichtlich schwer jugendgefährdende Inhalte im Internet nur dann verbreitet werden, wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt, dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. " Und dies wird im Tread weiter oben sichergestellt! Der anbieter einer Seite ist für den Jugendschutz verantwortlich! Wie er das macht bleibt Ihnen überlassen! Er muss nur sicher gehen das er auch 18jahre ist! Die schnelste lösung ist halt camtocam gesicht in der cam mit dem Ausweiss gut leserlich vor der Cam und Fertig! Null kosten!!!!!!! Diese art ist auch erlaubt!!!

Pornografiebegriff von (veröffentlicht durch  LKA >  Strafverfolgung >  Internetermittlung >  Was ist Pornografie? ) Was du auch selbst nachlesen kannst unter!"http://www.thueringen-online.de/de/lka/strafverfolgung/internetermittlung/u2/u_start.html"
Was ist Pornografie überhaupt? Im Strafgesetzbuch ist dazu keine Ausführung vorhanden. Durch den Bundesgerichtshof erfolgte mehrfach eine Definition dieses Begriffes. Heute wird diese als allgemein gültig angesehen:

"Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt" (vgl. BGH 23,44;37,55).

Es ist also in jedem Fall das Problem vorhanden, eine Grenze zu ziehen, an welcher Stelle Pornografie anfängt und wo sie endet. Zunächst steht fest, daß pornografische Inhalte in allen Medienformen zu finden sind. Es kann sich dabei um Texte, Bilder, Filme oder Tonträger handeln.
Sowohl in der Rechtsprechung innerhalb der Bundesrepublik als auch in der Literatur zu diesem Thema besteht Einigkeit dahingehend, daß die Abbildung eines nackten menschlichen Körpers, seiner Genitalien oder des Geschlechtsverkehrs keine Pornografie darstellt. Es fehlen hier wesentliche Merkmale. Um von Pornografie sprechen zu können, müßte der unbekleidete Mensch in einer entsprechenden Stellung abgebildet oder das Bild so gestaltet sein, daß die Geschlechtsorgane in den Mittelpunkt treten und die Darstellung des Körpers sekundär erscheint (vgl. BGH 5 StR 153/78).



Fazit was ist FSK18 überhaupt?????????????
Nach dem StGB ist für Erwachsene der Besitz und das Sichverschaffen der sog. einfachen Pornografie erlaubt, während ein umfassendes Verbreitungsverbot nur für die sog. harte Pornografie besteht. Zur sog. harten Pornografie zählen gem. §§ 184 a und b pornografische Darstellungen, die Gewalttätigkeiten, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren oder den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben. Einfache pornografische Darstellungen dürfen weder einer Person unter achtzehn Jahren zugänglich gemacht werden (§ 184 Absatz 1 Nr. 1 StGB), noch an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist, zugänglich gemacht werden (§ 184 Absatz 1 Nr. 2 StGB) und auch nicht öffentlich an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, angeboten, angekündigt oder angepriesen werden (§ 184 Absatz 1 Nr. 5 StGB). Öffentlich bedeutet, dass die Aufforderung von unbestimmt welchen und unbestimmt vielen, also nicht durch persönlichen Beziehungen verbundenen anderen wahrgenommen werden kann. Gemäß § 184 c StGB gelten die Verbote der §§ 184 bis 184 b StGB auch für Rundfunk, Medien- und Teledienste. Nach § 184 c Satz 2 StGB sind einfache pornografische Darstellungen im Internet nur im Rahmen einer geschlossenen Benutzergruppe rechtlich zulässig. Die Geschlossenheit der Benutzergruppe schließt das Öffentlichkeitsmerkmal des § 184 Absatz 1 Nr. 5 StGB aus. Außerdem muss gemäß den Vorgaben in § 184 Absatz 1 Nr. 1 und 2 StGB bei allen Personen, denen der Zugang zur geschlossenen Benutzergruppe gewährt wird, vorher verlässlich festgestellt werden, dass sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dazu sind wirksame Alters-Verifikations-Systeme (AVS) erforderlich. Jedoch gibt es bisher keine absolut sicheren AVS, weshalb die bisher entwickelten Systeme von staatlicher Seite nicht anerkannt werden. Nach Ansicht von jugendschutz.net (eine staatliche Einrichtung, die von den Jugendministerien der Länder ins Leben gerufen wurde) bietet ein System nur dann hinreichende Sicherheit, wenn der Zutritt zu der geschlossenen Benutzergruppe kostenpflichtig ist und mit der Kopie des Personalausweises gleichzeitig eine Scheck-, Konto- oder Kreditkarte vorgelegt wird, die auf den gleichen Namen lautet.

So ich hoffe mal das ich damit all deine sorgen und fragen beantwortet habe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


3
Chit Chat / Re: Ab 18 Bereich in Galerie einrichten?
« on: April 20, 2008, 09:59:57 AM »
innerhalb der Galerie nach deutschem Recht gar keine! (wie in jeder anderen Galerie auch) für Inhalte Ü18 bist du verpflichtet einen Schutz zu integrieren, den den Gesetzlichkeiten entspricht!

da wirst du schon sowas wie x-check einbauen müssen

Hallo
Ich habe auch eine Erotik Seite mit 4images! Dein problem ist eigentlich einfach zu lösen ohne x-check (das sind abzocker)!
Erstelle die Kategorie (Z.B Bilder-Fsk18) und stell alle Befugnisse auf Privat - Im [Control Panel] - Usergruppen einrichten  (Z.b. Fsk18) - jetzt gehst du in diese Usergruppe und bearbeites du die Befugnisse! Jetzt hast du alle deine Kategorien auf einem Blick! In der Kategorie wie hier beschieben Bilder-Fsk18 sind jetzt lehre kästchen mache dort jetzt überal ein häckhen! Und das Speichern nicht vergessen! Jetzt kommen wir zu den User die dies sehen dürfen! Natürlich musst du dich an den gesetze halten, ich mache dies mit PA und cam2cam (bei zb yahoo/msn also kein x-check nötig, du musst dir halt beweissen lassen das sie mind 18jahre sind!)
Wen der User bei dir angemeldet ist gehst du natürlich wieder im [Control Panel] - User verwalten - User bearbeiten -und suchst dort dein FSK18 user! Jetzt hast du dein User geunden. Unter Optionen- [Usergruppen]   kannst du den user jetzt die mietgliedtschaft der Usergruppe erlauben! Vergess nicht die änderung zu speichern!
jetzt musst du in nochmals suchen (nur auf zurück geht nicht) und unter [Befugnisse]  machst du bei ihn die häckchen für diese kategorie! Speichern! Fertig!

Und schon kann dieser user diese Kategorie sehen und und benutzen! Nur wer in dieser Usergruppe und die Befugnisse besitzt kann dort schauen!

Ich habe zb dies etwas abgewandelt! Ich lasse  den user die Hauptkategorie sehen , und erstelle eine unterkategorie, so können user sehen welche kategorien vorhanden sind! Wenn es dir jetzt zu schwer ist, kannst mir ja ne pn schreiben, wenn ich online bin dann kann ich dir gerne weiter helfen! Ein beispiel wie das aussehen kann, findes du in mein Profil unter Homepage! Dort kannst du auch nur jugendfreie Bilder sehen! Und erst nach reg so richtig alle kategorien und Bilder!

Lieber Admin das war jetzt keine Werbung! Nein dies gilt nur zum zweck eines beispiel!!!!!!!

Pages: [1]