Author Topic: Videos von YouTube.com einbinden - rechtlich ok?  (Read 31326 times)

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Offline honda2000

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Videos von YouTube.com einbinden - rechtlich ok?
« on: February 21, 2008, 08:21:32 AM »
ich hab das schon 100% verstanden

nur steht bei YouTube eindeutig, das du nur deine eigenen Videos, die du selbst geladen hast, auf diene eigne Seite einbinden kannst und darfst

du darfst aber keine Videos auf deine Seite einbinden, die dir nicht gehören, bzw. die du nicht zu YouTube geladen hast

genau das meinte @rubberduck auch mit seinem Beitrag und mit dem Urteil was angesprochen wurde

ich hab ja geschrieben:

Super-Idee
man läd seine Videos zu YouTube, spart sich den Traffic und spielt die eingebundenen Videos bei sich ab

nur Finger weg davon, NICHT-EIGENE Videso anzubieten

Offline rubberduck

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Re: Videos von YouTube.com einbinden - rechtlich ok?
« Reply #1 on: February 21, 2008, 02:27:07 PM »
Hatte ja versprochen das Thema nicht weiter "zuzuschwätzen" aber soviel noch dazu.

Jeder der z.B. bei YouTube eines seiner Werke hochlädt, gibt eine Lizenz an der Nutzung seiner Werke an YouTube und an den Nutzer, der sich über YouTube das Werk ansieht. Für jegliche weitere Nutzung behält der Nutzer der eines seiner Werke höchlädt alle Rechte an seinem Werk.

Quote
8.2 Sie behalten sämtliche Eigentumsrechte an Ihren Nutzerübermittlungen. Unbeschadet dessen ist es erforderlich, dass Sie YouTube und anderen Nutzern der Webseite eingeschränkte Nutzungsrechte einräumen. Diese sind unter Ziffer 10 dieser Bestimmungen näher beschrieben (Rechte, die Sie einräumen).

Im einzelnen sieht das dann so aus:

Quote
10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie

   1. YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;
   2. jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.

Wichtig ist dabei der Punkt 2. und zwar Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite.

Das heisst also wenn ich ein Video zu YouTube hochlade, dann erlaube ich jedem es sich über die Webseite von YouTube anzusehen. Ich erlaube es aber nicht das sich jemand meine Videos auf seine Webseite packt. Dieses Recht ist nicht eingeschlossen und eine entsprechende Lizenz wird bei der Nutzerübermittlung nicht vergeben.

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Offline mawenzi

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Re: Videos von YouTube.com einbinden - rechtlich ok?
« Reply #2 on: February 21, 2008, 02:43:46 PM »
Quote
...
Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.
...

... durch die Funktionalität der Website von YouTube wird die Einbindung des "Embed-Object-Code" zum Betrachten der Videos auf anderen Seiten ermöglicht ...
... wollt ihr Millionen von Bloggern straffällig stellen ... ?

und darüber hinaus erkläre ich ...
Das Einbinden von YouTube-Videos in die eigene 4images-Galerie ist nur für Videos mit eigenen Lizenzrechten zulässig.
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Offline honda2000

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Re: Videos von YouTube.com einbinden - rechtlich ok?
« Reply #3 on: February 21, 2008, 02:51:32 PM »
hallo @mawenzi, schreib das unter deinen Super-MOD so drunter, >>> nur für das Einbinden einener Videos bei YouTupe
(was andere daraus machen, kann dir egal sein)

die Freigabe des embed-Code ist nur für die eigne Seite, nicht als Hotlink

genau darum ging das Gerichtsverfahren mit einem User und YouTube (leider find ich den Artikel nicht mehr) den der User "haushoch" verloren hat

YouTube ist eine Videoplattform für alle (frei zugänglich, ohne Gebühr)

wenn du 4images auf deiner Seite dazu nutzt, Videos von YouTube zu veröffentlichen (die dir nicht gehören) stellst du ein zweites, abgespecktes YouTube auf die Beine, ohne das du einen Stream, einen Traffic benötigst, kannst eigene Nutzungsbedingunen schreiben, ja sogar freigeben an regestrierte User und die Adressen weiter geben oder verkaufen

Offline mawenzi

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Re: Videos von YouTube.com einbinden - rechtlich ok?
« Reply #4 on: February 21, 2008, 03:38:48 PM »
... den Hinweis findet ihr nun auch oben im Tutorial ...
... und trotzdem nochmals ...

Quote
Hotlinking als Service

Dienste wie YouTube oder Google Video bieten explizit freies Hotlinking als Teil ihres Services an. Die massenhafte Verbreitung als eingebundenes Video auf allen denkbaren Seiten gehört hier zum Geschäftsmodell. Da üblicherweise ein Flash-Player zur Darstellung genutzt wird, hat der Anbieter hier viel weitergehende Möglichkeiten, die ihm zur Verfügung gestellte Bildfläche auf der einbindenden Seite für eigene wirtschaftliche Zwecke zu nutzen. Einbinder und Anbieter ziehen also beide einen Vorteil aus diesem Vorgehen.
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Offline honda2000

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Re: Videos von YouTube.com einbinden - rechtlich ok?
« Reply #5 on: February 21, 2008, 04:37:32 PM »
ich will dir nicht wiedersprechen!

jedoch bezieht sich hier HOTLINKING auf die eigenen Videos

du: @mawenzi, machst ein Video, lädst es mit deinem namen zu YouTube, und bindest es auf deine Seite ein:
Vorteile:
YouTube ist um ein Video reicher

du spartst dir deinen Traffic und nutzt den Link (embed) von YouTube

klar, YouTube hat nichts dagegen, wenn du per Mail dien Lieblingsvideo als Link an Freunde oder Bekannte schickst, denn die gucken von YouTube aus

aber YouTube hat was dagegen, wenn freie Videos auf eine vollkommen neue Portal-Seite (in dem Fall wäre 4images ein Portal) zur Ansicht freigegeben werden

du könntest eine Anmeldepflicht erheben und die Adressen verkaufen
(z.B.)

trozdem bleibe ich auch dabei: SUPER!!!! Mod, klasse gemacht 

klar sicher hast du recht, eigentlich xxx,
aber die großen Video-Portale
YouTube, Clipfish, video.google, vids.myspace,  MyVideo, ...
werden untereinander nicht gerade gute Freunde sein
(ich möchte die Jahresumsätze in Millionen $ nicht auf einen haufen sehen) :wink:

Offline rubberduck

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Re: Videos von YouTube.com einbinden - rechtlich ok?
« Reply #6 on: February 21, 2008, 07:47:22 PM »
... durch die Funktionalität der Website von YouTube wird die Einbindung des "Embed-Object-Code" zum Betrachten der Videos auf anderen Seiten ermöglicht ...
... wollt ihr Millionen von Bloggern straffällig stellen ... ?

und darüber hinaus erkläre ich ...
Das Einbinden von YouTube-Videos in die eigene 4images-Galerie ist nur für Videos mit eigenen Lizenzrechten zulässig.

Fühle Dich doch bitte nicht persönlich angesprochen. Jeder muss schließlich selber Wissen was er macht. Egal ob man nun ein fremdes Bild nutzt oder ein fremdes Video.

Wenn man aber Deiner Argumentation folgt, dann könnte ich mir ja eigentlich eine neue YouTube Seite basteln und alle Videos von YouTube bei mir einbinden. Wäre doch bestimmt ne Tolle Sache ... :)

Und das es eine Lücke ist wo findige Anwälte wieder mal was verdienen können zeigt auch der Umstand das gerade in den letzten Monaten Massenweise neue und alte Musikvideos auftauchen welche (über Umwege) direkt von den Lables eingestellt werden. Es wird also nicht mehr lange Dauern bis die ersten Abmahnungen an die Betreiber von anderen Webseiten verschickt werden :) Stichwörter: Urheberrechtsverletzung, Mitstörerhaftung, usw.

Aber wie gesagt das muss jeder selber Wissen ob er sich darauf einlässt und nochmals, das ging nicht gegen Dich persönlich.

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Offline nobby

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Re: Videos von YouTube.com einbinden - rechtlich ok?
« Reply #7 on: February 21, 2008, 08:23:49 PM »
Was soll man nun Eigendlich glauben  :?

Offline honda2000

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Re: Videos von YouTube.com einbinden - rechtlich ok?
« Reply #8 on: February 21, 2008, 08:30:39 PM »
das @mawenzi sich viel Arbeit gemacht hat, einen tollen MOD gebastelt hat (hat sicher nicht nur 5 Minuten gedauert)

das unser Schreiben nicht gegen @mawenzi gerichtet war, sondern lediglich, das wir dafür gestimmt haben, den MOD nicht nur auf eigene Verantwortung einzubauen, ohne beim "Nicht-Gelingen" die Schuld @mawenzi oder 4images zu geben,

 und

das unserer Meinung nach der Hinweis dazugehört:

für eigenen Videos bei YouTube, oder mit Einverständnis des Eigentümers oder YouTube "fremde" Videos in die eigne Seite einzubinden


das hat @mawenzi getan, damit ist alles gesagt und die Diskusion eigentlich abgeschlossen

es gilt wie immer: Deutsches Impressumsrecht, wonach jedes Buch, jedes Bild, jede Webseite/deren Inhalte, Texte und Bilder automatisch unter Recht stehen, da sie als WERK gelten!

Und WERKE sind nunmal rechtlich geschützt!

ICH HABE FERTIG (Trappatoni)

Offline nobby

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Re: Videos von YouTube.com einbinden - rechtlich ok?
« Reply #9 on: February 21, 2008, 08:45:25 PM »
Also das Deutsche Urheberrecht ist mir wohl bekannt, hat aber nicht mit Impressum zu tun.

Es gibt aber gewisse Unterschiede, und mit Video- und Filmmaterial verhält es sich zum Teil anders.

Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

edit
Trotzdem ein großes Lob an Mawenzi das was Du machst hat schon was  :thumbup:
edit
« Last Edit: February 21, 2008, 09:01:54 PM by nobby »

Offline honda2000

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Re: Videos von YouTube.com einbinden - rechtlich ok?
« Reply #10 on: February 21, 2008, 09:31:22 PM »
Mit dem Urheberrecht hast du schon ganz recht, aber, hier ist der fall ja noch ein wenig anders:

User xyz, läd ein Video zu YouTube, die dürfen das verwerten

user tritt also das Recht der Vermarktung und Veröffentlichung an YouTube ab
(AGB von YouTube, geladen bei YouTube, gilt deren Impressum, also auch deren Steuer-Nummer)

ein Fotograf kann ein Bild verkaufen, rechtlich bleibt es trozdem bei ihm
aber er gibt es mit der Übergabe des Bildes frei, zur Vermarktung an Dritte

Hier geht es ja nicht um Urherberrecht, das ist ja der USER xyz, der sich outet, oder falsche Angaben macht, das ist YouTube in dem Fall egal

besser verständliches Beispiel???

Die Mona Lisa  von Leonardo da Vinci hängt im Louvre in Paris


Stellt eine andere Galerie das Bild aus, muss es schreiben: Kopie vom Orginal oder es hat das Orginal, dann muss es schreiben: Leihgabe des Louvre

trozdem gelten in beiden Galerien unterschiedliche Eintrittspreise, Hausschuhordnungen, Rauchverbot, Parkplatzgebühren,... was auch immer

Nutzt du 4images und kaufst keine Lizenz und entfernst das Copyright, ist das kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug und Verstoß gegen das Urheberrecht

Nutzt du es mit oder ohne Copyright und deine User dürfen keine Bilder laden, so ist das DEINE Entscheidung und deine AGB, verlinken sie deine Bilder, so ist das ein Verstoß gegen das Impressumsrecht, gegen deine hausordnung, und somit zusätzlich ein Verstoß gegen das Urheberrecht

Offline nobby

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Re: Videos von YouTube.com einbinden - rechtlich ok?
« Reply #11 on: February 21, 2008, 09:38:32 PM »
@honda

es gibt kein Impressumsrecht sondern nur ein Impressum oder eine Impressumspflicht.

Das andere weis ich doch, ich beschäftige mich damit.

Offline nfdieter

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Re: Videos von YouTube.com einbinden - rechtlich ok?
« Reply #12 on: March 21, 2009, 08:33:22 PM »
So, jetzt noch mal ne Frage zu dem ganzen gesetzlichem Kram:

Habe jetzt ein paar Fotos von Shaun the Sheep hochgeladen:
siehe: http://unser-kleiner-zoo.eu/fotos/categories.php?cat_id=53
ist das rechtlich ok, wahrscheinlich nicht, obwohl der Anbieter diese Fotos zum Download zur Benutzung auf eigenen Webseiten anbietet???

Genauso verhält es sich mit Videos, es gibt unter http://www.shaunthesheep.com/clips/ clips zum Download mit der Option
Code: [Select]
Use this code to add this clip to your own website: ,
was ist dann da noch verkehrt, oder werde ich durch diese Links zur Straftat gezwungen?

Gruß Dieter

Offline nobby

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Re: Videos von YouTube.com einbinden - rechtlich ok?
« Reply #13 on: March 21, 2009, 08:42:59 PM »
Hallo Dieter,

wenn der Anbieter die Bilder oder Videos selbst Erstellt und sie zur freien Verfügung zugänglich macht, ist das Ok.
Dann ist er ja der Urheber.

Wenn er aber die Bilder bzw. Videos woanders runtergeladen hat, und somit nicht der Urheber ist, verletzt er deren Rechte.
Und Du eventuell auch.

Will man Rechtlich alles korrekt machen, sollte man nur Eigene Bilder oder Videos in die HP einbaut.
Dann kann ein keiner was.

nobby
« Last Edit: March 21, 2009, 08:56:43 PM by nobby »